Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken
Zusammenfassung
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) verschärfen, um dem knappen Wohnraum in der Schweiz entgegenzuwirken. Drittstaatsangehörige sollen künftig beim Kauf von Hauptwohnungen eine Bewilligung einholen müssen und bei Wegzug zur Veräusserung der Immobilie innert zwei Jahren verpflichtet werden. Für Personen im Ausland sollen strengere Regeln beim Erwerb von Geschäftsimmobilien gelten, insbesondere soll der Kauf zur Vermietung oder Verpachtung untersagt werden. Darüber hinaus werden die kantonalen Bewilligungskontingente für Ferienwohnungen reduziert und der Erwerb börsenkotierter Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften sowie Immobilienfonds für Personen im Ausland grundsätzlich verboten. Die Vernehmlassung dauert vom 15. April bis zum 15. Juli 2026.
Themenbereiche und geografischer Fokus
Publikationsdetails
- Sprache
- DE
- Jahr
- 2026
- Publikationstyp
- Wissenschaftlicher Zeitschriftenartikel